Mietbedingungen
(Stand: 01. Mai 2024)
Zustandekommen
Alle Angebote sind freibleibend. Der Vermieter ist erst ab Zusendung der Auftragsbestätigung per Mail oder Post verbindlich an den Auftrag gebunden. Der Vermieter behält sich das Recht vor, ohne Angabe von Gründen die Vermietung zu verweigern.
Die Vermietung von Geräten und Zubehör erfolgt gegen Vorlage eines gültigen amtlichen Bildausweises gegenüber Personen über 18 Jahren. Für die Vermietung ist eine Kaution, die pro Artikel angegeben ist, zu zahlen. Die Kaution ist bei Abholung bzw. Anlieferung über die gewählte Zahlungsart zu entrichten und wird bei Rückgabe des angemieteten Artikels über die gleiche Zahlungsart zurückgezahlt.
Mietsache
Mietsache sind die Geräte mit Zubehör sowie weiteres Equipment, die über die Mietanfrage angefragt und anschließend über die Auftragsbestätigung bestätigt werden. Der Vermieter behält sich vor, die in der Mietanfrage oder der Auftragsbestätigung aufgeführten Geräte oder das in der Mietanfrage oder der Auftragsbestätigung aufgeführte Zubehör jederzeit durch gleichwertige Geräte des gleichen oder eines anderen Herstellers zur ersetzen.
Mieterpflichten
Die Mietgegenstände gelten bei erfolgter Übernahme durch den Mieter oder bei Aufstellung durch den Vermieter nach Testlauf als mangelfrei übergeben.
Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache sorgfaltsgemäß zu behandeln, insbesondere die Hinweise zur sachgemäßen Benutzung der Mietsache (Gebrauchsanweisung, Warnhinweise o.Ä.), soweit diese vom Vermieter zur Verfügung gestellt werden, zu beachten und die Mietsache nur demgemäß einzusetzen. Bei Unklarheiten hat er sich vor Inbetriebnahme oder Nutzung der Mietsache gegebenenfalls beim Vermieter über die sachgemäße Benutzung zu informieren.
Der Mieter hat für die sichere Aufstellung der Mietsachen zu sorgen. Stative, Kabel und weitere Utensilien sind entsprechend zu sichern und zu verlegen. Sämtliche Mietsachen dürfen nicht unbeaufsichtigt betrieben werden. Der Mieter ist verpflichtet für die Beaufsichtigung sorgen.
Für jegliche Schäden, die im Zusammenhang mit Feuchtigkeit, Strom- bzw. Spannungsschwankungen oder durch andere vom Mieter verwendete Gegenstände oder Geräte entstehen, haftet der Mieter in vollem Umfang. Der Mieter hat dem Vermieter einen etwaigen Mangel der Mietsache unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt eine Anzeige, hat der Mieter dem Vermieter den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Soweit der Vermieter aus diesem Grunde keine Abhilfe schaffen kann, haftet er Vermieter nicht für Schäden, die aufgrund des Mangels an der Mietsache oder an anderen Sachen entstehen.
Sämtliche Mietsachen sind grundsätzlich nur für den Einsatz in geschlossenen Räumen vorgesehen. Sollen die Mietsachen nicht in geschlossenen Räumen bzw. im freien betrieben werden, so ist ein ausreichender Schutz gegen Witterung unabhängig vom zu erwartenden Wetter vorzunehmen. Sämtliche Kabel und Zuleitungen sind vor Nässe zu schützen und die Mietsachen müssen nach Ende der Veranstaltung in geschlossene Räume verbracht werden. Der Mieter haftet vollumfänglich für durch Feuchtigkeit oder Flüssigkeit beschädigte Geräte. Sämtliche Kabel dürfen nur mit rückstandsfrei ablösbarem Klebeband verklebt werden.
Der Mieter haftet in voller Höhe für den Verlust (z.B. durch Diebstahl) und jegliche Beschädigung an den Mietsachen. Dies gilt insbesondere auch für Schäden, die durch Gäste oder durch unsachgemäßen Gebrauch verursacht werden. Dies gilt auch, wenn die Mietsachen vom Vermieter geliefert und aufgestellt wurden.
Eine Untervermietung oder Weitergabe an Dritte muss vorher angekündigt werden. Das Öffnen oder Demontieren von Geräten ist strikt untersagt.
Vermieterpflichten
Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter die Mietsache für den bestätigten Zeitraum in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zur uneingeschränkten Nutzung zu überlassen. Er versichert, dass er zur Vermietung der Mietsache berechtigt ist.
Mängel an den Mietsachen sind dem Vermieter unverzüglich ab Erhalt mitzuteilen. Dem Vermieter ist umgehend Gelegenheit zu geben, den Mangel an den Mietsachen zu beheben oder andere, gleichartige Mietsachen zur Verfügung zu stellen. Kann der Vermieter dem Mieter keinen gleichartigen Mietsachen zur Verfügung stellen, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz, es werden lediglich der Mietpreis und die Kaution zurückerstattet.
Fallen während einer Veranstaltung Mietsachen aus, so haftet der Vermieter nicht für hierdurch entstandene Schäden bzw. Kosten. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch die Mietsachen beim Mieter entstehen könnten.
Stornierung
Ist die Vermietung mit Zusendung der Auftragsbestätigung per Mail oder Post zustande gekommen, ist eine Stornierung bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Abholungs- bzw. Lieferzeitpunkt kostenfrei. Danach entstehen folgende Stornogebühren.
Bei einer Stornierung zwischen 48 und 24 Stunden vor dem vereinbarten Abholungs- bzw. Lieferzeitpunkt betragen 50% der Gesamtsumme und bei einer Stornierung ab 24 Stunden vor dem vereinbarten Abholungs- bzw. Lieferzeitpunkt 75% der Gesamtsumme (jeweils Mietkosten zzgl. Nebenleistungen).
Die Stornierung ist dem Vermieter schriftlich mitzuteilen.
Rückgabe
Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache am Ende des Mietzeitraumes dem Vermieter in dem Zustand zurückzugeben, in dem er sie vom Vermieter erhalten hat. Gibt der Mieter die Mietsache nicht rechtzeitig zurück, so kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung die Miete als Entschädigung verlangen, die gemäß der Preisliste fällig wäre. Die Geltendmachung weiter gehenden Schadensersatzes bleibt hiervon unberührt. Insbesondere hat der Mieter dem Vermieter bei verspäteter Rückgabe mögliche Schäden zu ersetzen, sollte ein Folgeauftrag dadurch nicht zustande kommen.
Wird bei Rückgabe der Mietsache eine Beschädigung oder ein Defekt festgestellt, oder ist die Mietsache verloren gegangen oder gestohlen worden, so kann die Kaution für Deckung des Schadens bzw. Neuanschaffung des verlorenen oder gestohlenen Materials genommen werden.
Die Rücknahme der Mietsachen erfolgt unter Vorbehalt einer technischen Prüfung. Sollten Schäden erst nach einer technischen Überprüfung (dies kann aus Zeitgründen auch mehrere Tage nach der Rückgabe geschehen) festgestellt werden, so hat der Mieter die Kosten für festgestellte Schäden sofort nach der Benachrichtigung zu begleichen. Werden die Mietsachen nicht in einem ordnungsgemäßen, sauberen Zustand zurückgegeben, so ist der Vermieter berechtigt, eine Reinigungs- bzw. Wartungsgebühr in Höhe von 25,- Euro pro Mietsache zu erheben.
Vertragslaufzeit
Der Vertrag wird auf die in der Auftragsbestätigung bestimmte Zeit geschlossen. Die genaue Zeit für Abholung bzw. Lieferung und Rückgabe wird zwischen Vermieter und Mieter abgestimmt und auf der Auftragsbestätigung genannt. Der Vertrag ist vor Ablauf der Vertragslaufzeit von keiner Partei ordentlich kündbar. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
Salvatorische Klausel
Sollte eine der Bedingungen unwirksam sein oder werden, so gilt sie als ungeschrieben, führt aber nicht zur Ungültigkeit der restlichen Bedingungen. Der Gerichtsstand ist Bad Zwischenahn.